Bei mehreren Gesprächen mit Bewohnern von Venekoten kam immer wieder die Frage auf, wie es zu dem Bodenrichtwert von 195,- € einheitlich für alle Grundstücke in Venekoten kam bzw. wie und wer diese Werte berechnet / festgesetzt haben / hat.
Wie wir alle wissen, setzten sich die meisten Grundstücke in Venekoten aus zwei, mit Garage aus drei Parzellen zusammen – dem Grundstück, auf dem das Haus steht, dem Grundstück (ehemalige Zwischen-Grundstücke der Gemeinde), welches die meisten von uns als nicht bebaubares Gartenland erworben haben sowie (falls vorhanden) das Garagen-Grundstück.
Ich bin der Meinung, dass es für jedes der drei Grundstücke unterschiedliche Bodenrichtwerte geben müsste – leider ist dem nicht so.
Die Notare, die die Verkäufe in Venekoten beurkundet haben, müssen die Kaufpreise über die Gemeinde an den Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte melden. Die dadurch entstehende Kaufpreis-Sammlung dient dann dazu, einen Durchschnittswert für die Grundstückspreise zu ermitteln. Aus diesem Grund kann bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte auch nicht unterschieden werden, welchen Wert die zuvor beschriebenen Parzellen im Einzelnen haben. Der Gutachterausschuss berücksichtigt zwar bebautes und unbebautes Land – das aber nur pauschal mit Durchschnittswerten. Siehe dazu folgenden [Link].
Wie sich die 195,- € Bodenrichtwert für Venekoten nun genau zusammensetzen und wer diesen Wert letztendlich festgelegt hat, konnte ich trotz umfangreicher Recherche nicht feststellen! Das Finanzamt behauptet, die Daten vom Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte zu erhalten, die Mitarbeiterin des Gutachterausschuss tätigt die Aussage, dass der Pauschal-Bodenrichtwert von den Finanzämtern festgelegt wurde. Mein persönlicher Eindruck: Hier wird abgewimmelt, um sich die Sache einfach machen zu können! Um hier weiter zu kommen, wird man wahrscheinlich juristisch vorgehen müssen. Und ganz ehrlich, das werde ich mir ersparen. Aber wer weiß: Vielleicht ändere ich meine Meinung, wenn ich erfahre, was ich demnächst an Grundsteuer bezahlen darf …
Wenn Sie sich noch weiter zum Thema „Bodenrichtwerte“ informieren und Hilfestellung zur Erstellung der benötigten Angaben in Elster möchten, empfehle ich Ihnen die folgenden Links:
[Link] (Karte Bodenrichtwerte Venekoten – Button Bodenrichtwerte anklicken und im Adressfeld die eigene Anschrift eingeben; im sich öffnenden Fenster rechts können einzelne Informationen abgefragt werden);
[Link] (Gutachterausschuss, örtliche Fachinformation);
[Link] (Internetseite der Finanzverwaltung – nach unten scrollen und Beispielvideo nutzen.)
Ich hoffe, ich konnte Sie mit einigen hilfreichen Informationen versorgen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Angaben für die Neuberechnung der Grundsteuer!
Matthias Dumpf für
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